Die Auszeichnung

"Was ich nicht loben kann, davon sprech ich nicht." - Johann Wolfgang von Goethe, aus Zahme Xenien, IV

Wir halten es hier gern mit dem berühmten Thüringer Dichterfürsten, der u. a. auch für sein umfassendes Interesse an naturwissenschaftlichen und biologischen Belangen bekannt ist, denn im Umkehrschluss heißt das ja wohl
"Tue Gutes und sprich darüber."

Mit dieser Intention wurde die Auszeichnung der "Aktion FLEDERMAUSFREUNDLICH" erdacht: wer in Thüringen für Fledermäuse tätig wird und das auch dokumentieren kann, soll hör- und sichtbar gelobt werden. Für jegliches Engagement, das den Tieren mittel- oder unmittelbar zugute kommt, kann man diese Ehrung bekommen.

Neben einer, vom Schirmherren der Aktion - dem Thüringer Umweltminister - unterzeichneten Urkunde erhalten die Teilnehmer an der Aktion die Plakette der Aktion FLEDERMAUSFREUNDLICH. Diese kündet dann, gut sichtbar an Haus oder Gartentor befestigt vom Engagement der Eigentümer, Bewohner oder Nutzer des Gebäudes. Die Vergabe der Auszeichnung erfolgt in der Regel durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt des Kreises oder der Stadtverwaltung). Gern "sammeln" die Behörden die Anträge über eine gewisse Zeit, um dann gleich mehreren neuen Teilnehmern der Aktion FLEDERMAUSFREUNDLICH in einer öffentlichen Veranstaltung mit Fledermaus-Rahmenprogramm die Plaketten und Urkunden zu überreichen. In der Regel berichtet die regionale Presse darüber und erzeugt so eine weitere Informationsstreuung zum Thema Fledermausschutz.

Die Idee der vielfachen-dauerhaft-sichtbaren-Auszeichnung für eine Naturschutz-Leistung fand mittlerweile in vielen deutschen Bundesländern und auch im Ausland Anklang und Nachahmung. Mehr als zehn Mal wurde die Aktion andernorts so oder ähnlich gestartet und durchgeführt.